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Mieterhöhung Vergleichsmiete (Mietspiegel, § 558 BGB)
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Schritt-für-Schritt”-Verfahrensdurchführung unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Rahmendaten (Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Baujahr, Brutto/Netto-Ausgleich..)
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Mietspiegel im Download und Mietspiegel-Editor für eigene Vergleichsmieten
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Kalkulation der Mieterhöhungen automatisch nach Maximalwert, fester Aufschlag in Prozent -
oder auch manuell - die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden bei jeder
Neukalkulation sofort überprüft
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Erforderliche Termine (“Zustimmung bis”, “Mieterhöhung ab”) werden automatisch
berechnet
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Wohnungen, die preisgebunden sind oder Mieter mit anderweitig vereinbarten Mieterhöhungen
(Staffelmiete, Indexmiete) werden von der Mieterhöhung automatisch ausgeschlossen
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Die Beteiligung einzelner Mieter am Mieterhöhungsverfahren kann einfach markiert werden
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Laufende Mieterhöhungsverfahren sperren automatische andere Mieterhöhungen
Mieterhöhung Indexmiete (Verbraucherpreisindex, § 557 b BGB)
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Mieterhöhungsberechnung entsprechend den Verbraucherpreisindizes der Ausgangs- und
Zielmiete
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Verbraucherpreisindextabelle, automatisch aktualisiert
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Vorhalt der jeweils letzten Mieterhöhungsdaten für die folgende Mieterhöhung
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Kontrolle der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Mindestlaufzeit, Datum der
Mieterhöhung)
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Teinahme an der Indexmiete für jeden Mieter schaltbar, automatischer Ausschluß anderer
Mieterhöhungsverfahren für teilnehmende Mieter (gesetzl. Ausnahmen bleiben zulässig)
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Vermerk des Termins der Mieterhöhung und Sollstellung der neuen Miete zum richtigen
Zeitpunkt in die Stammdaten der Mietverwaltung
Mieterhöhung Staffelmiete (§ 557 a BGB)
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Teilnahme am Staffelmietverfahren für jeden Mieter schaltbar
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Tabelle zur Entwicklung der Grundmiete mit festgelegten Terminen
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Automatische Ausschluß anderer Mieterhöhungsverfahren für teilnehmende Mieter (gesetzl.
Ausnahmen bleiben zulässig)
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Terminverwaltung mit Anzeige der jeweils nächsten Fälligkeiten und Stand der
Mietfortschreibung
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Mit Erreichen der Fälligkeit wird die neue Grundmiete in das Mietsoll automatisch eingetragen.
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Fortschreibung der Mietvereinbarungstabelle bis Vereinbarungsende
Mieterhöhung Modernisierung (§ 559 BGB)
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Kalkulation und Verwaltung der Mieterhöhungen wegen Modernisierung für alle beteiligten
Wohnungen
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Verteilung der Modernisierungskosten nach ‚Kopf‘ oder ‚Wohnfläche‘ unter
Berücksichtigung der Rahmendaten (Kosten, Höchstgrenze)
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Ermittlung der entsprechenden Anteile und des möglichen Sollstellungstermins
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Verfolgung der erforderlichen Verwaltungsschritte vom Anschreiben über Bestätigung bis zur
Änderung der Miete zum vereinbarten Termin.
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Einfache Kennzeichnung der beteiligten Mieter mit simultaner Neuberechnung aller Anteile
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Standarddokumentvorlagen für Verteilung nach Kopf oder Wohnfläche
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Mieterhöhungen im Detail
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